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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB - Mietbedingungen bei Anmietung von Eventmodulen

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Anbieter

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jegliche Geschäfte und Handlungen zwischen Christoph Seewald, Hainfelderstr. 2, 2564 Fahrafeld (Im Folgenden „Anbieter“ genannt.) und einem Kunden. Der Kunde bestätigt mit der verbindlichen Buchung einer Leistung des Anbieters, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und erkennt diese damit voll an. Die Buchung einer Leistung des Anbieters ist nur volljährigen und unbeschränkt Geschäftsfähigen gestattet. Der Kunde als anmeldende Person, handelt als Vertreter der übrigen Teilnehmer und sorgt dafür, dass die Teilnehmer vor der Veranstaltung Kenntnis von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ggf. ergänzend geregelten Teilnahmebedingungen, Buchungsbedingungen oder Mietbedingungen erhalten.

2. Ergänzungen zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen

a) Anmietung von Eventmodulen: Bei Anmietung von Eventmodulen gelten ergänzend zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die „Mietbedingungen bei Anmietung von Eventmodulen“.

3. Angebotserstellung, Vertragsabschluss und Zahlung

a) Die Angebote des Anbieters sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, stets freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Preisänderungen bleiben vorbehalten.

b) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das ihm übersandte Angebot schriftlich bestätigt. Dem Kunden wird sodann eine Buchungsbestätigung übersandt, welche alle gebuchten Leistungen und den Preis der Leistungen enthält. Mit Übersendung der Buchungsbestätigung oder Teilnahmebestätigung durch den Anbieter an den Kunden, ist der Vertrag zustande gekommen.

c) Der Kunde ist sodann verpflichtet, den fälligen Rechnungsbetrag per Überweisung bis spätestens zum Fälligkeitsdatum zu entrichten. In der Regel bieten wir die Barzahlung vor Ort am Veranstaltungstag bei Übergabe oder Vorabüberweisung des Rechnungsbetrages bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn an.

d) Ab einem Auftragswert von 600,00 Euro wird nach Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 25 % des in der Buchungsbestätigung aufgeführten Endpreises fällig. Der restliche Betrag ist nach Rechnungsstellung bis drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn per Vorabüberweisung zu entrichten.

e) Im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Anbieter einen Auslagenersatz in Höhe von 6,00 Euro verlangen.

f) Wenn der Kunde mit Zahlungen in Verzug kommt, so kann der Anbieter nach erfolglos eingeräumter Zahlungsfrist, den Vertrag kündigen und Schadensersatz verlangen.

g) Wenn fällige Zahlungen des Kunden nicht erbracht wurden, besteht keine Leistungspflicht seitens des Anbieters.

h) Aufrechnungen von Zahlungen stehen dem Kunden nur zu, sofern es sich um eine rechtskräftig festgestellte Forderung handelt.

4. Leistungsumfang und Leistungsänderungen

a) Der Umfang der buchbaren Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters auf Flyern und den Internetdarstellungen der Webseite. Die Leistungsverpflichtung des Anbieters entsteht nach Vertragsschluss ausschließlich aus dem Inhalt und den aufgeführten Leistungen der Buchungs- oder Teilnahmebestätigung, welche dem Kunden nach Vertragsschluss durch den Anbieter übersandt wird.

b) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die der Anbieter nach Vertragsabschluss für notwendig hält, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen. Insbesondere im Fall von höherer Gewalt kann eine Änderung oder Abweichung erforderlich sein.

c) Nebenabreden und Ergänzungen, die eine Veränderung oder eine Erweiterung der vertraglich vereinbarten Leistungen nach sich ziehen, bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Anbieters.

d) Kommt es durch eigenes Verschulden des Kunden zu einer verspäteten Anreise, begründet dies keinen Anspruch des Kunden auf entsprechende Verlängerung der gebuchten Leistung. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde ein konkretes Zeitfenster gebucht hat. Der Anbieter wird sich trotzdem bemühen, die vertraglich vereinbarte Leistung vollständig durchzuführen. Sollten hierdurch jedoch Mehrkosten entstehen, sind diese vom Kunden zu erstatten.

5.Rücktritt, Kündigung, Nichterscheinen

a.) Durch den Kunden

1. Der Kunde kann von dem geschlossenen Vertrag, unter Beachtung der nachfolgenden Bedingungen, ohne Nennung eines Grundes zurücktreten. Der Rücktritt bzw. die Kündigung muss schriftlich, per e-mail oder auf dem Postweg an die folgende Adresse erfolgen: Christoph Seewald, Hainfelderstr. 2, 2564 Fahrafeld, e-mail: office@soccer-darts.at. Sofern Sie Eventmodule gebucht haben, so gelten die Rücktrittsregelungen in den „Mietbedingungen bei Anmietung von Eventmodulen“. In allen anderen Fällen liegen die nachfolgenden Rücktrittsregelungen zugrunde:

Bis drei Monate vor Veranstaltungsbeginn / Leistungsbeginn kann der Kunde den Vertrag kostenlos stornieren. Im Fall des Rücktritts durch den Kunden vom Vertrag innerhalb der letzten drei Monate vor Veranstaltungsbeginn / Leistungsbeginn, stehen dem Anbieter folgende pauschale Entschädigungen zu:

▪ Bei Rücktritt vom Vertrag bis 5 Wochen vor Veranstaltungsbeginn / Leistungsbeginn, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75 Euro fällig.

▪ Bei Rücktritt vom Vertrag bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn / Leistungsbeginn, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 140 Euro fällig.

▪ Bei Rücktritt vom Vertrag bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn / Leistungsbeginn, werden 50 % des vereinbarten Gesamtpreises / Rechnungsbetrages fällig.

▪ Bei Rücktritt von der Buchung innerhalb der letzten 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn / Leistungsbeginn, werden 75 % des Gesamtpreises / Rechnungsbetrages fällig.

▪ Bei Rücktritt von der Buchung innerhalb der letzten 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn / Leistungsbeginn werden 85 % des Gesamtpreises / Rechnungsbetrages fällig.

▪ Bei Rücktritt von der Buchung innerhalb der letzten zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn / Leistungsbeginn und am Veranstaltungstag werden 100 % des Gesamtpreises / Rechnungsbetrages fällig. Dies gilt auch, wenn ein gebuchter Termin nicht angetreten wird.

Im Fall des Rücktritts vom Vertrag, ist der Zugang des schriftlichen Kündigungsschreibens maßgeblich. Bei Rücktritt vom Vertrag wird die fällige Bearbeitungsgebühr bzw. Stornierungsgebühr dem Kunden in Rechnung gestellt und ist sofort zur Zahlung fällig. Etwaig bereits gezahlte Rechnungsbeträge / Anzahlungen werden dem Kunden abzüglich der Bearbeitungsgebühr bzw. Stornierungsgebühr zurückerstattet.

2. Bei einem Rücktritt / Stornierung von außerordentlichen Sonderleistungen und Fremdleistungen (Hotelkosten, Branding, Catering, Soccerhallen, Sportplätze, Künstler, Sonstige Leistungen von Drittanbietern) die der Kunde über den Anbieter Christoph Seewald gebucht hat, werden dem Kunden die tatsächlich entstandenen Kosten zum Zeitpunkt des Rücktritts in Rechnung gestellt. Diese Kosten können von den oben geltenden Rücktrittspauschalen des Anbieters abweichen und unter Umständen zu höheren Kosten führen, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

3. Eine Absage des Kunden aus Wettergründen ist grundsätzlich nicht zulässig, wenn nach Einschätzung des Anbieters eine sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleistet ist. Falls möglich, erhält der Kunde einen Ersatztermin vom Anbieter angeboten.

4. Regenversicherung (nur bei outdoor-Events): Bei Abschluss der Regenversicherung fallen bei Absage durch den Anbieter am Durchführungstag, wenn der Anbieter wetterbedingt (Regen am Buchungstag) den Betrieb nicht durchführen kann, nur die Kosten der Regenversicherung an. Im Zweifel wird die Wetterlage kurzfristig telefonisch abgeklärt und entschieden.

5. Im Fall eines Rücktritts vom Vertrag / Stornierung, sind alle Ansprüche an den Anbieter erloschen.

b.) Rücktritt und Kündigung durch den Anbieter

1. Sollte es während der Veranstaltung zu Einflüssen durch höhere Gewalt (Gewitter, Sturm, Regen) oder aufgrund besonderer Ereignisse (Streik, Behördliche Anordnungen) kommen, sind wir berechtigt, die Veranstaltung zu verkürzen oder abzusagen. In diesem Fall ist die Rückerstattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz ausgeschlossen. Bei Absage des Anbieters vor Veranstaltungsbeginn, wird dem Kunden ein Ersatztermin angeboten.

2. Der Kunde und die Teilnehmer der Veranstaltung stellen den Anbieter frei, bei Nichteinhaltung der Regeln und Anweisungen des Anbieters oder dessen Erfüllungsgehilfen, den Kunden von der Veranstaltung auszuschließen oder vom Vertrag zurückzutreten. Eine Rückerstattung des Leistungspreises / Teilnahmepreises wird für diesen Fall ausgeschlossen. Die Geltendmachung von etwaigen Schadensersatzansprüchen seitens des Anbieters bleibt für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten.

6. Haftungsregelungen

a) Die Teilnahme an Veranstaltungen des Anbieters und die Benutzung der Mietsachen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung des Kunden und der Teilnehmer an der Veranstaltung. Der Kunde und die Teilnehmer sind für einen entsprechenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

b) Sollte es während der Veranstaltung durch Missachtung von Anweisungen des Eventbetreuers, der Teilnahmebedingungen, Sicherheitsbestimmungen oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Unfällen kommen, übernimmt der Anbieter keine Haftung.

c) Im Übrigen haftet der Anbieter, seine Eventbetreuer, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen nur dann für Schäden, die ein Teilnehmer erleidet, wenn sie auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Anbieters, seiner Eventbetreuer, Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Hilfspersonen zurückzuführen sind.

d) Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.

e) Alle Eventbetreuer und Trainer sind für die Durchführung der Veranstaltung geschult. Für Unfälle oder Schäden, die auf das Verschulden des Anbieters oder seiner Eventbetreuer zurück zu führen sind, besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung.

f) Der Kunde und die Teilnehmer der Veranstaltung verpflichten sich, den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf Schäden beruhen, welche der Teilnehmer selbst oder ein Dritter aufgrund eines schuldhaften Verhaltens hervorgerufen und / oder erlitten hat.

g) Bei Selbstbetreuung einer Mietsache haftet der Kunde ab Übergabe der Mietsache in vollem Umfang. Jegliche Haftung des Anbieters wird ausgeschlossen. Es wird auf die ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingung und gesondert geregelten Mietbedingungen „Selbstbetreuung der Bubble Balls“ verwiesen.

h) Gelten für die vom Anbieter zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder sogar ganz ausgeschlossen ist, so kann sich der Anbieter auf die gesetzlich geltende Vorschrift berufen.

i) Keine Haftung seitens des Anbieters besteht bei Einbruch oder Diebstahl bzw. dem Verlust von Wertsachen oder Kleidung.

7. Durchführung der Veranstaltung an einer Wunschlocation

a) Wenn der Kunde dem Anbieter eine Veranstaltungsörtlichkeit mitteilt, an welchem die Veranstaltung stattfinden soll, so handelt es sich um eine Wunschlocation des Kunden.

b) Sofern die Veranstaltung an einer Wunschlocation, welche vom Kunden bestimmt wird, stattfindet, so ist allein der Kunde für die Organisation der Wunschlocation verantwortlich. Der Kunde hat sich alle gegebenenfalls notwendigen und erforderlichen Genehmigungen für die Nutzung der Wunschlocation einzuholen und tritt gegenüber Dritten als Veranstalter auf. Sofern die Veranstaltung vor oder während der Veranstaltung wegen etwaig fehlender Genehmigung / Nutzungsrecht an der Wunschlocation abgesagt oder abgebrochen werden muss, so haftet der Kunde für etwaig entstehende Schadens- oder sonstige Ansprüche. Gegenüber dem Anbieter sind jegliche Rückforderungen von Leistungen, Schadensersatz- und Haftungsansprüche, die sich im Zusammenhang mit der Nutzung der Wunschlocation ergeben, ausgeschlossen.

c) Entstehen Schäden oder Störungen an der Wunschlocation, so ist der Kunde dafür verantwortlich, Abhilfe zu schaffen.

d) Der Kunde stellt sicher, dass eine reibungslose An- und Abfahrt für den Auf- und Abbau an der Wunschlocation zur Verfügung steht. Soweit eine Sondergenehmigung für die Zufahrt zur Wunschlocation oder Zufahrtsscheine erforderlich sind, so obliegt dies dem Kunden, diese einzuholen und dem Anbieter zur Verfügung zu stellen.

e) Eventuell anfallende Anmeldungen und Gebühren an der Wunschlocation (z.B. Lustbarkeitsabgaben (Vergnügungssteuer), AKM) liegen in der Verantwortlichkeit des Kunden und werden vom Kunden übernommen.

8. Gewährleistungsansprüche

a) Werden vereinbarte Leistungen seitens des Anbieters nicht erbracht, so verpflichtet sich der Kunde unter Fristsetzung Abhilfe zu verlangen. Abhilfe seitens des Anbieters kann durch eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden. Für die Dauer einer nicht erbrachten vereinbarten Leistung, kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung des vereinbarten Preises verlangen. Die Herabsetzung des vereinbarten Preises tritt nicht ein, wenn der Kunde es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

b) Bei Buchung von außerordentlichen Sonderleistungen und Fremdleistungen (Hotelunterbringung, Branding, Catering, Hallen, Sportplätze, Sonstige Leistungen von Drittanbietern) haftet der Anbieter nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und in der Angebotsbeschreibung und Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fremddienstleister bleiben hiervon unberührt.

9. Änderungen von Rahmendaten nach Vertragsabschluss

a) Sofern sich nach Vertragsabschluss ein vereinbarter Treffpunkt oder die Uhrzeit ändert, ist dies grundsätzlich mit dem Anbieter abzusprechen und bis spätestens drei Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen.

10. Bilder und Filmaufnahmen

Mit der Buchung einer Leistung des Anbieters wird auch genehmigt, dass Fotos / Videos der Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung gefertigt werden. Die gefertigten Bildnisse und Videoaufzeichnungen des Anbieters dürfen honorarfrei verbreitet und veröffentlicht werden - auch im Internet und / oder sozialen Netzwerken – und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung. Der Nutzung kann jederzeit in Textform (z.B. e-mail oder Brief) gegenüber dem Anbieter widersprochen werden. Im Falle eines Widerspruchs werden die betroffenen Inhalte gelöscht.

11. Datenschutz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die bei der Buchung erhobenen personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen für die Durchführung und Abwicklung der gebuchten Leistungen erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt werden dürfen. Der Kunde kann eine erteilte Einwilligung zur Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Im Anschluss der gebuchten Leistung wird der Kunde in Form eines Newsletters über unsere Angebote informiert. Der Kunde kann der Zusendung des Newsletters jederzeit ohne Angaben von Gründen mit einer e-mail an office@soccer-darts.at widersprechen.

12. Sonstige Bestimmungen

a) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen, die dem verfolgten Vertragszweck möglichst nahe kommt.

b) Der Kunde stellt bei Anlieferung- und Abholung sicher, dass eine reibungslose An- und Abfahrt für den Auf- und Abbau am Veranstaltungsort zur Verfügung steht. Soweit eine Sondergenehmigung für die Zufahrt zum Veranstaltungsort oder Zufahrtsscheine bzw. Parkscheine erforderlich sind, so obliegt dies dem Kunden, diese einzuholen und dem Anbieter zur Verfügung zu stellen.

c) Eventuell anfallende Anmeldungen und Gebühren am Veranstaltungsort (z.B. Lustbarkeitsabgaben (Vergnügungssteuer), AKM) liegen in der Verantwortlichkeit des Kunden / Veranstalters und werden vom Kunden übernommen.

d) Der Kunde erlaubt dem Anbieter, ihn in die Referenzliste auf der Internetseite des Anbieters aufzunehmen. Dabei darf der Unternehmens- / Produktname genannt und das Firmenlogo eingebunden werden. Der Kunde hat jederzeit das Recht, dieser Einwilligung schriftlich zu widersprechen.

e) Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.

f) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.

Stand: 05.05.2017